Buchbesprechung: Altenpflegerin schlägt Alarm

17. Mai 2012

Brigitte Heinisch und ihr Anwalt Benedikt Hopmann haben ein Buch veröffentlicht „Über das Recht, Missstände anzuzeigen“ und den langen Weg der Whistleblower-Preisträgerin 2007 bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Während Heinisch in ihrem ersten Buch „Satt und Sauber“ vor allem ihre konkreten Erlebnisse im Pflegeheim von Vivantes schilderte, geht es diesmal darum, wie ihr Fall juristisch beurteilt wurde. Geschildert wird der Weg vom Erfolg beim Berliner Arbeitsgericht, über die Niederlage beim Landesarbeitsgericht und das Wegsehen von Bundesarbeitsgericht und Bundesverfassungsgericht bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, vor dem die Verfasser einen Sieg, nicht nur im konkreten Fall sondern für alle Whistleblowerinnen und Whistleblower in Europa erringen konnten.

Das Buch erschöpft sich aber nicht in der bloßen Wiedergabe der Gerichtsurteile sondern wirft auch immer wieder den Blick hinter die Kulissen, auf die politische Ebene, auf die Grundsatzfragen, nach menschenwürdiger Pflege als Gemeinwohlaufgabe, ihren Kosten und auch nach den Profiteuren des gegenwärtigen Systems ebenso wie auf die Bedeutung der Meinungsfreiheit und des Whistleblowings für die Demokratie. Hingewiesen wird dabei auch auf die Bedeutung von Solidarität und die Unterstützung ohne die auch Brigitte Heinisch ihren langen Kampf nicht durchgestanden hätte. Hier gilt: „Keine Meinungsäußerungsfreiheit ohne Solidarität – Wer über Menschen spricht, die Missstände bekannt machen, muss auch über die Bedeutung der Solidarität mit diesen Menschen sprechen – über die tätige Solidarität und die fehlende Solidarität.“

Wer Solidarität mit Brigitte Heinisch zeigen will hat hierzu demnächst in Berlin wieder eine Gelegenheit; denn ihr Kampf geht weiter. Trotz des Urteils aus Straßburg, welches ihre fristlose Kündigung durch Vivantes als Menschenrechtsverletzung brandmarkte, hat jene nach deutschem Recht bis heute Bestand. Heinisch musste erneut vor das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und dort eine Restitutionsklage erheben, über die am 24.5.2012 um 11:30 Uhr im Raum 340, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin, mündlich und öffentlich verhandelt wird.

Heinisch, Brigitte; Hopmann, Benedikt: Altenpflegerin schlägt Alarm — Über das Recht, Missstände anzuzeigen; ISBN: 978-3-89965-515-5; 2012.

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Whistleblower-Netzwerk wählt neuen Vorstand

14. Mai 2012

Erwin Bixler, der als Whistleblower auf massive Fehler in den Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit aufmerksam gemacht hatte, ist auf der Mitgliederversammlung am Wochende zum neuen Schatzmeister des Whistleblower-Netzwerk e.V. gewählt worden. Bixler löst Werner Borcharding ab, der sich, wie seit längerem angekündigt aus dem geschäftsführenden Vorstand zurückgezogen hat. Dem geschäftsführenden Vorstand gehören darüber hinaus weiterhin Guido Strack als Vorsitzender und Prof. Dr. Johannes Ludwig als Stellvertretender Vorsitzender an. Neue Gesichter gibt es auch im erweiterten Vorstand, zum dem nun auch Annegret Falter, Thomas Holbach und Wolfgang Dudda zählen.

Inhaltlich beschäftigte sich die Mitgliederversammlung des Netzwerks z.B. mit einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Az: 2 Sa 331/11 vom 20.03.2012). Darin wurde die Kündigung eines Whistleblowers zwar aufgehoben, zugleich jedoch dem Antrag seines Arbeitgebers auf Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindung von nur wenig mehr als einem Monatsgehalt mit der Begründung stattgegeben, dass der Whistleblower zunächst eine interne Klärung des Verdachts auf Missbrauchs der gesetzlichen Regelungen zur Kurzarbeit unterlassen und sich stattdessen direkt an die Bundesagentur für Arbeit gewandt hatte. Dem Arbeitgeber sei daher die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar. Das Netzwerk bekräftigt demgegenüber seine Forderung nach einem Gesetz zum Schutz von Whistleblowern, welches auch die direkte Information von Behörden bei Verdacht auf Rechtsbrüche durch den Arbeitgeber gestattet. Bereits anlässlich der Debatte um den Gesetzesentwurf von BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN im November 2011 habe man darauf hingewiesen, dass ein effektiver gesetzlicher Whistleblowerschutz auch die Umgehungsmöglichkeit der gerichtlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen den Willen des Whistleblowers explizit ausschließen muss. Dieser aktuelle Fall verdeutlicht diese Notwendigkeit nochmals.

Rege diskutierten die Mitglieder die Schwerpunkte der zukünftigen Vereinsarbeit. Mit der grundlegenden Überarbeitung der Webseite sollen politische Einflussnahme und Kampagnenfähigkeit gestärkt werden. Das Whistleblower Netzwerk will Menschen aus Politik und öffentlichem Leben dafür gewinnen, sich für WhistleblowerInnen und effektiven Whistleblowerschutz einzusetzen und so mehr Schwung in das Thema zu bringen. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich gegenüber den G20-Staaten verpflichtet, bis Ende 2012 effektive gesetzliche Regelungen zu schaffen. Das Whistleblower-Netzwerk e.V. will einfordern, dass dies auch wirksam geschieht. Wenn nicht mehr in 2012, dann jedenfalls unmittelbar nach der nächsten Bundestagswahl. Daneben wollen die Netzwerker aber auch die Unterstützung für Betroffene verbessern, z.B. indem gerichtliche Entscheidungen und Literatur zum Thema Whistleblowing bekannter gemacht werden. Weiterer Schwerpunkt ist die Whistleblower-Ausstellung “Licht ins Dunkel bringen!”. Sie wurde zuletzt im Europäischen Parlament in Brüssel gezeigt und soll in diesem Jahr auch auf einer Tour durch verschiedene deutsche Städte gezeigt werden.

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NRW-Parteien zum Thema Whistleblowing

4. Mai 2012

Im Blogbeitrag vom 16.04.2012 hatten wir darüber berichtet, dass wir an sechs NRW-Parteien im Hinblick auf die bevorstehende Landtagswahl Fragen zum Thema Whistleblowing gerichtet haben. Wir hatten um Antworten bis zum 30.04.2012 gebeten. Bis heute liegen uns Antworten von vier Parteien vor, die wir unseren Leserinnen und Lesern nachfolgend im Format zugänglich machen: SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen, FDP.

Die Intensität der Auseinandersetzung der Parteien mit unseren Fragen war dabei höchst unterschiedlich. Während die CDU (deren Bundestagsfraktion laut aktueller Bestätigung gegenüber Whistleblower-Netzwerk e.V. auch nach der Bundestagsanhörung vom März keinen Bedarf für eine gesetzliche Regelung sieht) sich gar nicht mit unseren Fragen befasst, sondern im Hinblick auf die Kürze des Wahlkampfes uns nur ihren Wahlaufruf zugeschickt hat, hat die FDP sich wenigstens die Mühe gemacht auf frühere spezifische Aussagen und Texte zum Thema Whistleblowing zu verweisen. Letztere beinhalteten eine Überraschung. Die Aussagen “Es muss weiterhin eine umfassende Regelung für alle Arbeits- und Dienstverhältnisse angestrebt werden. Dabei sollte eine einschränkungslose Wahlmöglichkeit bestehen, ob sich ein Hinweisgeber primär an interne oder externe Stellen wendet” begrüßen wir sehr, allerdings entsprechen diese ganz und gar nicht jenen, die die Vertreter der FDP und der Bundesregierung auf Bundesebene bisher abgegeben haben. Auf das Angebot “Die FDP in Nordrhein-Westfalen wird das Thema „ausreichender gesetzlicher Schutz für Whistleblower“ weiter verfolgen und sich auch künftig gerne mit Ihrem Netzwerk dazu austauschen” werden wir also nach den Wahlen, falls die FDP den Einzug in den Landtag schaffen sollte, sicherlich zurückkommen.

Ausführliche Antworten auf alle Fragen bekamen wir sowohl von der SPD als auch von den Grünen. Hierfür sei jenen Parteien auch an dieser Stelle herzlich gedankt. Wir laden alle Leserinnen und Leser ein sich diese Antworten im Detail anzusehen und sich eine eigene Meinung hierzu zu bilden. Hinweisen möchten wir an dieser Stelle lediglich auf das was uns besonders aufgefallen ist:

Beide Parteien verweisen zunächst auf ihre aktuellen Gesetzesinitiativen auf Bundesebene mit der beide Parteien eine Verbesserung der Rechtsstellung von Whistleblowern fordern. Bemerkenswert an der Antwort der NRW-SPD ist dabei die Aussage zur Frage des Handlungsbedarfs im Beamtenrecht. Dort heißt es: “Wird der vorliegende Entwurf der SPD-Bundestagsfraktion Gesetz, wäre eine entsprechende Anpassung der statusrechtlichen Bestimmungen in §37 BeamtStG durch den Bund folgerichtig.” Durch diese Ansicht sehen wir unsere Auffassung bestätigt, dass Whistleblowing-Regelungen für alle Beschäftigten inklusive Beamten weitgehend identisch sein sollten. Wir hoffen, dass die Bundes-SPD ihren Gesetzesentwurf, der bisher Beamte gerade nicht erfasst, noch entsprechend nachbessern bzw. ergänzen wird. Der Entwurf der Grünen sieht diese weitgehende Gleichstellung ohnehin bereits vor, worauf auch in der Stellungnahme der NRW-Grünen verwiesen wird.

Was die möglichen Aktivitäten zum Whistleblowerschutz auf Landesebene angeht, so zeigt sich die NRW-SPD deutlich zurückhaltender als die NRW-Grünen. Erstere sehen vor allem den Bund in der Pflicht bzw. darüber hinaus keinen Handlungsbedarf. Letztere “beabsichtigen u.a. die Schaffung einer Meldestelle für anonyme Hinweise nach dem Vorbild des LKA Niedersachsen” (was die SPD explizit ablehnt), wollen die Ergebnisse der Loveparade auch unter dem Aspekt auswerten, “dass Hinweise auf mögliche Gefahrensituationen und Rechtsverstöße künftig rechtzeitig gehört und beachtet werden können”, wollen in einem dialogischen Verfahren mit Beschäftigten und der Zivilgesellschaft “im Rahmen der anstehenden Dienstrechtsreform landesrechtliche Spielräume für den Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern” prüfen und “eine Aufklärungskampagne zum Thema Whistleblowing durchführen, mit der die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Nordrhein- Westfalen hierfür sensibilisiert werden und ihre Rechte und Möglichkeiten kennen lernen sollen”.

Während die SPD keinen Bedarf für einen Ombudsmann für Beschwerden über Verwaltungshandeln sieht wollen die Grünen auch hier prüfen. Beide sehen die Bedeutung der Bildungs- und Kulturpolitik für eine höhere gesellschaftliche Aktzeptanz von Whistleblowing, wobei die SPD sehr knapp antwortet und die Grünen auf die Selbstverantwortung der Akteure im Bildungsbereich verweisen. Im Punkt “unabhängige Ermittler” verweisen beide Parteien auf die bestehenden Strukturen ohne diese kritisch zu hinterfragen und etwa auf die Vorschläge der Neuen Richtervereinigung oder des deutschen Richterbundes zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz einzugehen. Gescheiterte bzw. -geschädigte Whistleblower aus der Landesverwaltung verweist die SPD auf den Rechtsweg, die Grünen wollen auch hier “prüfen, welche Fälle der Vergangenheit aufgearbeitet werden müssen und wie diese Aufarbeitung – auch für die individuell Betroffenen – idealerweise aussehen kann”.

Beim Thema Mobbing verweisen SPD und Grüne auf die bereit seit einigen Jahren bestehende “Mobbingline-NRW“, welche bei Bedarf an medizinische, psychologische oder rechtsberatende Einrichtungen weitervermittelt. Unterschiede in den Positionen beider potentieller Koalitionspartner werden schließlich auch beim Thema Informationsfreiheit deutlich. Die NRW-SPD hält die bestehenden Rahmenbedingungen für ausreichend, während die NRW-Grünen das Informationsfreiheitsgesetz NRW zu einem Transparenzgesetz weiterentwickeln wollen und für ein Open Data-Portal des Landes eintreten.

PS: Von der Linkspartei und den Piraten haben wir leider immer noch keine Antworten auf unsere Anfrage erhalten. Während sich im Landeswahlprogramm der Linkspartei keine Aussagen zu Whistleblowing finden, gibt es im Landeswahlprogramm der Piraten aber immerhin einen eigenen Abschnitt dazu.

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NRW-Steuerfahnder kämpfen um Rehabilitierung

1. Mai 2012

In der letzten Woche kam es zu einer ungewöhnlichen Protestaktion vor den Toren der OFD in Münster und des Finanzministeriums von NRW in Düsseldorf. Mit Flugblättern und Spruchbändern forderten dort zwei ehemalige Steuerfahnder ihre Rehabilitierung und die Einrichtung eines Ombudsmannes für die Finanzverwaltung.

Werner Borcharding (im Foto links) hatte seinerzeit wegen des Verdachts auf Verbrechen (der ihm später auch von der Staatsanwaltschaft Münster bestätigt wurde) Spitzen-Beamte der OFD Münster angezeigt. „Belohnt“ wurde er mit der Versetzung an ein entferntes Finanzamt, an dem es aber keinen freien Arbeitsplatz gab. Er wurde nicht mehr befördert, mit Mobbing und sonst. seelischen Grausamkeiten bedacht. Inzwischen hat sich der derzeitige Finanzminister bei ihm persönlich und schriftlich entschuldigt. Zu einer weiteren Entschädigung – und damit endgültigen Erledigung der Angelegenheit – sieht man im Finanzministerium NRW allerdings derzeit wohl keinen Grund. Der ganze Skandal mit seinen vielen Facetten ist dokumentiert unter: www.anstageslicht.de/Borcharding.

Gerd Böckers (im Foto rechts) hat seinerzeit gegenüber den Juristen in der OFD Münster vielfach darauf hingewiesen, dass dort möglicherweise Strafvereitelungem im Amte begangen werden, ohne dass jemand etwas dagegen unternähme. Der Dank: Er durfte zunächst nur noch Innendienst „schieben“ (nach ca. 60 km Anfahrt!) und wurde anschließend nach Mobbing  im Alter von 50 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Auch Ex-Steuerfahnder Gerd Böckers hat sich an den Finanzminister gewandt und beantragt eine finanzielle Entschädigung.

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Buchbesprechung: Vom wahren Leben im Rechtsstaat

28. April 2012

Die Österreicherin Getrude Brinek gewährt mit ihren „Aufzeichnungen einer Volksanwältin“ einen Blick auf die Realität des Rechtsstaates – einen Blick den auch Deutschland verdienen würde, nur in Deutschland gibt es wohl kaum jemanden, dem er in dieser Vielfalt vergönnt ist. Volksanwälte, also dem Parlament berichtenden Obudsleute, mit sachbereichsübergreifender Zuständigkeit, gibt es in Deutschland jedenfalls auf Bundesebene nicht. Zwar sind die Erfahrungen mit dem Wehrbeauftragtem, den Datenschutzbeauftragten oder auch dem Verwaltungs-Ombudsmann in Rheinland-Pfalz gar nicht schlecht, dennoch ist Deutschland einer von nur zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union in dem es eine solche Institution nicht gibt (der andere ist Italien, dort haben aber immerhin fast alle Regionen eigene Ombudsleute).

Die aus drei Mitgliedern und deren Mitarbeitern bestehende Volksanwaltschaft wurde durch Art. 148a des Bundes-Verfassungsgesetzes geschaffen und ist seit 1977 Ansprechpartner für Betroffene von möglichen Missständen in der Verwaltung des Bundes und der meisten Ländern Österreichs. 2011 erreichten sie 16.426 Bürgerbeschwerden auf Grund derer 7.349 Prüfverfahren eingeleitet wurden. Prüfgegenstand ist dabei nicht nur die Gesetzesmäßigkeit von Verwaltungshandeln, sondern auch die Art und Weise wie Verwaltungsorgane den Menschen gegenübertreten. Auch die Aufgaben der Überprüfung und Präventionstätigkeiten nach dem UN-Fakultativprotokoll gegen Folter, grausame inhumane und erniedrigende Behandlung oder Bestrafung von Menschen in angehaltenen Situationen und Einrichtungen (OPCAT) und der UN-Behindertenrechtskonvention werden in Österreich von der Volksanwaltschaft wahrgenommen. Sie hat dazu u.a. die Rechte auf Akteneinsicht, Auskunft, Vor-Ort-Untersuchungen, Zeugenvernehmung und Gutachtenbeauftragung und muss von allen Organen des Bundes, der Länder und der Gemeinden in ihrer Arbeit unterstützt werden.

In ihrem Buch beschreibt die Pädagogin und ehemalige ÖVP-Politikerin anschaulich, einfühlsam aber auch kritisch die Nöte der Menschen, die zu ihr kommen, das Wiehern des Amtsschimmels, Zuständigkeitswahnsinn und Freunderlwirtschaft. Sie beschreibt Fälle in denen schnell und unkompliziert Lösungen erreicht werden konnten, Fälle in denen Betroffene froh waren wenigstens einmal jemanden gefunden zu haben, der ihnen zuhört, aber auch Fälle, bei denen auch sie letztlich nur ohnmächtig zuschauen und verzweifeln konnte. Es geht um Nachbarschaftsstreite, Baurecht, Pflege, Betreuung, Sozialfürsorge und viele andere Bereiche in denen vieles im Argen liegt, wenn Recht und Politik auf Wirklichkeit trifft.

Aus Sicht von Whistleblowern besonders bemerkenswert ist das im Buch abgedruckte Interview mit dem früheren schwedischen Ombudsmann Mats Melin. Darin heißt es über das erstmals 1766 in die schwedische Verfassung aufgenommene Recht den Medien Informationen zukommen zu lassen, welches auch von Beamten wahrgenommen werden kann und sich – mit ein paar Ausnahmen – auch auf Informationen bezieht, die der Geheimhaltung unterliegen: „Diese Regelung muss als Frühform des Whistle-blower-Schutzes verstanden werden. Die Freiheit der Medieninformanten soll es ermöglichen, Unregelmäßigkeiten, Missbrauch oder Korruption öffentlich bekannt zu machen und eine Diskussion auszulösen. Der frei Zugang zu offiziellen Dokumenten und die Freiheit der Medieninformanten sind meines Erachtens grundlegend für die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung.“

Brinek, Gertrude: Vom wahren Legen im Rechtsstaat — Aufzeichnungen einer Volksanwältin; ISBN: 978-3222133527; 2012.

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